|
|
AGB von Tauchsport Divers’
Connection (TDC), Mag. Reinhard Ott |
|
1. |
Teilnahmebedingungen für
Tauchkurse |
|
1.1. |
Das Mindestalter für
Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und
Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die
schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen
Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz
anwesend zu. |
|
|
|
|
1.2. |
Der/die Teilnehmer/in an
Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken
gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen
und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung den medizinischen Fragebogen
bzw. ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr)vor. |
|
|
|
|
1.3. |
Der/die Teilnehmer/in erklärt
sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von Tauchsport
Divers’ Connection - kurz TDC - elektronisch
verarbeitet werden und er/sie mit der Zusendung von E-mails/Newsletters
einverstanden ist. |
|
|
|
|
1.4. |
Während der Tauchgänge und des
Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu
leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht
kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile. |
|
|
|
|
1.5. |
Wird ein Tauchgang aus Gründen,
die nicht von TDC oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig
abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen,
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e
Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die
entsprechende Leistung. Kulanzregelungen sind bei entsprechender Begründung
aber möglich. |
|
|
|
|
1.6. |
Grundsätzlich ist es untersagt,
alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets
zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am
Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen.
Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Buddy-Teams). Der/die
Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und
Sicherheitsstandards einzuhalten. |
|
|
|
|
1.7. |
Die Teilnehmer/innen verpflichten
sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu
begleichen. |
|
|
|
|
1.8. |
Die Kursgebühren enthalten
sämtliche Ausrüstungen für den Praxisunterricht, Luft, Zertifizierungskosten
und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Kosten
für Tauchgenehmigungen, z.B. in Kroatien, etwaige Kosten für Fahrt, Unterkunft
und Verpflegung. |
|
|
|
|
1.9. |
Die Teilnahme an
Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. TDC übernimmt keine Haftung
bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule oder deren
Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung
erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz). |
|
|
|
|
1.10. |
Die TDC übernimmt keine Haftung
bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem
persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für
zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw.
Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und
geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von TDC oder deren
Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen
beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz). |
|
|
|
|
1.11 |
Die Sicherheit beim Tauchsport
ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist.
Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird von TDC
regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die
Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der
Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt
an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand
erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung,
Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten
für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei
Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als
voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle
Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen.
Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von
unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen
dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt
werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis
11.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur
Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten. |
|
|
|
|
1.12. |
Das Jagen oder Harpunieren von
Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten.
Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das
Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der
Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot. |
|
|
|
|
1.13. |
Während des Schulungsbetriebes
ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang
untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in
mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu
vermeiden. |
|
|
|
|
1.14. |
Durch die Anmeldung zu einem von TDC
veranstaltetem Tauchkurs, Ausflug oder Tauchreise werden die Teilnahme-,
Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten von TDC anerkannt und zur
Kenntnis genommen. |
|
|
|
|
1.15. |
Für versäumte
Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung. |
|
|
|
|
1.16. |
Hat ein Teilnehmer/in nicht in
der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden
(entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen. |
|
|
|
|
1.17. |
Begonnene Kurse müssen binnen
sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs
zur Gänze wiederholt werden. |
|
|
|
|
2. |
Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten |
|
|
|
|
2.1. |
Der/die Teilnehmer/in an einer
Tauchreise oder -ausfahrt erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine
Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler
bestehen und legt spätestens bei Beginn ein ärztliches Attest (nicht älter
als ein Jahr) vor. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung wird
ausdrücklich empfohlen. |
|
|
|
|
2.2. |
Während der Tauchgänge sowie bei
Aktivitäten, die im Rahmen des Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden,
ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten.
Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch
auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile. |
|
|
|
|
2.3. |
Bei einem Rücktritt von der
Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von TDC. |
|
|
|
|
2.4. |
Wird ein Tauchgang oder die Reise
aus Gründen, die nicht von TDC oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind,
vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht
kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in
nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die
entsprechende Leistung. |
|
|
|
|
2.5. |
Grundsätzlich ist es untersagt,
alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets
zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am
Ausgangspunkt (Ufer, Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu
trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Buddy-Teams). Der/die
Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und
Sicherheitsstandards einzuhalten. |
|
|
|
|
2.6. |
Die maximale Tauchtiefe ist gemäß
des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen
einzuhalten. Die maximale Tauchtiefe für Leihausrüstungen von TDC
beträgt jedenfalls 30 Meter, sofern
dafür die entsprechende Qualifikation vorhanden ist (mindestens Advanced Open
Water Diver) |
|
|
|
|
2.7. |
Die Kosten für Ausfahrten und
Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen. Die
Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle
Gebühren termingerecht zu begleichen. |
|
|
|
|
2.8. |
Die Teilnahme an Tauchaktivitäten
erfolgt auf eigene Gefahr. TDC übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder
Erkrankungen, bei denen der Tauchschule oder deren Mitarbeitern nur leichte
Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle
groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
|
|
|
|
2.9. |
TDC übernimmt keine Haftung bei
Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem
persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der
Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl,
Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die
Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch
für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das
Verschulden von TDC oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung
nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes
Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
|
|
|
|
2.10. |
Die Sicherheit beim Tauchsport
ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist.
Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird von TDC
regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die
Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der
Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt
an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand
erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung,
Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten
für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei
Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als
voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Zurückgegebene
Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar
wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht
von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung
von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 11.00 Uhr am
Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die
Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten. |
|
|
|
|
2.11. |
Das Jagen oder Harpunieren von
Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten.
Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das
Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der
Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot. |
|
|
|
|
2.12. |
Während der Tauchaktivität ist
der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang
untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Lehrer/Dive Guide
mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu
vermeiden. |
|
|
|
|
2.13. |
Durch die Anmeldung zu von TDC
veranstalteten Aktivitäten werden die Teilnahme-, Zahlungs- und
Stornobedingungen, sowie die Statuten von TDC anerkannt und zur Kenntnis
genommen. |
|
|
|
|
3. |
Zahlungs- und Stornobedingungen |
|
|
|
|
3.1. |
Der/die Teilnehmer/in leistet bei
der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von € 100.- und verpflichtet
sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen. Die
bei Anmeldung ausgehändigten Kursunterlagen gehen mit Bezahlung der Anzahlung
in das Eigentum des Tauchschülers über. |
|
|
|
|
3.2. |
Bei der Anmeldung zu einer
Tauchreise oder -ausfahrt leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung von
mindestens 20% - 50 % des Preises. Details zu den Zahlungsmodalitäten werden
bei der Anmeldung bekannt gegeben. |
|
|
|
|
3.3. |
Bei Rücktritt des Teilnehmers vom
Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren
verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird jedoch nicht rückerstattet. |
|
|
|
|
3.4. |
Bei Rücktritt des Teilnehmers von
einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Innerhalb 14
Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Preises zu bezahlen. |
|
|
|
|
3.5. |
Für Reisen werden
nur schriftliche Anmeldungen mit 20%-50% Anzahlung akzeptiert. Bei
Nichtteilnahme an einem Programm, verfällt die geleistete Anzahlung. Bereits
weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer verfallen,
gerechtfertigte Forderungen sind vom Teilnehmer zu begleichen. |
|
|
|
|
3.6. |
Der Erwerb eines Gutscheines ist
ausschließlich nur mit Unterschrift des Verkaufspersonals und Firmenstempel
gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht
möglich. |
|
|
|
|
3.7. |
Eine Auftragerteilung, Anmeldung
für einen Tauchkurs, Miete von Tauchausrüstung oder eine bestimmte
Tauchaktivität (Ausflug oder Tauchreise) gilt als ausdrückliche Anerkennung
der AGB. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des
österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Kufstein. Änderung der
AGB bedürfen der Schriftform. |