AGB von Tauchsport Divers’ Connection (TDC), Mag. Reinhard Ott

1.

Teilnahmebedingungen für Tauchkurse 

1.1.

Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu.

 

 

1.2.

Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung den medizinischen Fragebogen bzw. ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr)vor.

 

 

1.3.

Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von Tauchsport Divers’ Connection - kurz TDC -  elektronisch verarbeitet werden und er/sie mit der Zusendung von E-mails/Newsletters einverstanden ist.

 

 

1.4.

Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile.

 

 

1.5.

Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von TDC oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. Kulanzregelungen sind bei entsprechender Begründung aber möglich.

 

 

1.6.

Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Buddy-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.

 

 

1.7.

Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.

 

 

1.8.

Die Kursgebühren enthalten sämtliche Ausrüstungen für den Praxisunterricht, Luft, Zertifizierungskosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Kosten für Tauchgenehmigungen, z.B. in Kroatien, etwaige Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung.

 

 

1.9.

Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. TDC übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

 

 

1.10.

Die TDC übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von TDC oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

 

 

1.11

Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird von TDC regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 11.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.

 

 

1.12.

Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot.

 

 

1.13.

Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.

 

 

1.14.

Durch die Anmeldung zu einem von TDC veranstaltetem Tauchkurs, Ausflug oder Tauchreise werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten von TDC anerkannt und zur Kenntnis genommen.

 

 

1.15.

Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung.

 

 

1.16.

Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen.

 

 

1.17.

Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden.

 

 

2.

Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten

 

 

2.1.

Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchreise oder -ausfahrt erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens bei Beginn ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

 

 

2.2.

Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen des Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile.

 

 

2.3.

Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von TDC.

 

 

2.4.

Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht von TDC oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung.

 

 

2.5.

Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Ufer, Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Buddy-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten.

 

 

2.6.

Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die maximale Tauchtiefe für Leihausrüstungen von TDC beträgt  jedenfalls 30 Meter, sofern dafür die entsprechende Qualifikation vorhanden ist (mindestens Advanced Open Water Diver)

 

 

2.7.

Die Kosten für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen.

 

 

2.8.

Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. TDC übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

 

 

2.9.

TDC übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden von TDC oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz).

 

 

2.10.

Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird von TDC regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 16.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 11.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten.

 

 

2.11.

Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot.

 

 

2.12.

Während der Tauchaktivität ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Lehrer/Dive Guide mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden.

 

 

2.13.

Durch die Anmeldung zu von TDC veranstalteten Aktivitäten werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten von TDC anerkannt und zur Kenntnis genommen.

 

 

3.

Zahlungs- und Stornobedingungen

 

 

3.1.

Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von € 100.- und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen. Die bei Anmeldung ausgehändigten Kursunterlagen gehen mit Bezahlung der Anzahlung in das Eigentum des Tauchschülers über.

 

 

3.2.

Bei der Anmeldung zu einer Tauchreise oder -ausfahrt leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung von mindestens 20% - 50 % des Preises. Details zu den Zahlungsmodalitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.

 

 

3.3.

Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird jedoch nicht rückerstattet.

 

 

3.4.

Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 100% des Preises zu bezahlen.

 

 

3.5.

Für Reisen werden nur schriftliche Anmeldungen mit 20%-50% Anzahlung akzeptiert. Bei Nichtteilnahme an einem Programm, verfällt die geleistete Anzahlung. Bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer verfallen, gerechtfertigte Forderungen sind vom Teilnehmer zu begleichen.

 

 

3.6.

Der Erwerb eines Gutscheines ist ausschließlich nur mit Unterschrift des Verkaufspersonals und Firmenstempel gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich.

 

 

3.7.

Eine Auftragerteilung, Anmeldung für einen Tauchkurs, Miete von Tauchausrüstung oder eine bestimmte Tauchaktivität (Ausflug oder Tauchreise) gilt als ausdrückliche Anerkennung der AGB. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Kufstein. Änderung der AGB bedürfen der Schriftform.